Sobald wir das Ausmaß des Problems und die größten Störfaktoren festgestellt und überzeugend dargestellt haben, können wir uns dann den Lösungsmöglichkeiten zuwenden.
Wer sich ein wenig mit Lichtverschmutzung befasst, weiß, dass eine ganz exakte Vorausberechnung des Lichtsmog-Effekts für eine nichtexistente Anlage nahezu unmöglich ist. Wäre der genaue Lampentyp bekannt könnte man versuchen, mit Hilfe von
DIALux die ULR (Upward Light Ratio) zu berechnen, für eine wirklich exakte Einschätzung bleibt einem aber im Grunde nur die Messung per Sky Quality Meter nach Inbetriebnahme der Anlage (und selbst da müsste man dann noch Störfaktoren wie etwa wechselnde Wetterbedingungen etc.) berücksichtigen. Fakt ist und bleibt doch aber, dass 30-40 Flutlicht-Masten, deren Licht auf hochreflexive Schneeflächen fällt, einen Beitrag zur Lichtverschmutzung leisten. Ich denke auch nicht, dass man diesen Umstand wirklich ernsthaft diskutieren muss.
Fakt ist ebenfalls, dass es bundesweit nur noch
acht mehr oder weniger abgelegene Areale gibt, in denen nahezu natürlich dunkle Nachtverhältnisse vorherrschen. Alle acht Gegenden zusammengenommen dürften vermutlich schon jetzt kleiner als das Saarland sein - und eine dieser Gegenden liegt nun mal bei uns im Oberharz. Nun kann man sicher argumentieren, dass eine Ski-Flutlichtanlage allein diesen Wert noch nicht zerstört, letztendlich ist eine solche Anlage ja aber erst der Anfang. Schon jetzt wird ja in Wernigerode darüber diskutiert, ob nicht auch am Winterberg beleuchtet werden müsste, weitere Betreiber werden erfahrungsgemäß dazukommen bis irgendwann so gut wie jeder Skihang im Harz über eine Flutlichtbeleuchtung verfügt und die derzeit noch hervorragenden Sichtbedingungen schlicht nicht mehr existieren, da jede Nacht irgendwo Hänge beleuchtet werden. Übrigens nicht nur im Winter: Der Sternwarten-Verein wollte im Rahmen des Einspruchsverfahrens ja erreichen, dass für den Betrieb der Flutlichtanlage ein fester Zeitrahmen gesetzt wird, was uns aber nur teilweise gelungen ist - zwar wurde der Betrieb auf drei Tage pro Woche während der Skisaison beschränkt, dies aber mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Betriebszeiten jederzeit per Stadtratsbeschluss erweitert werden können, wenn der Betreiber dies beantragt.
Und letztendlich ist genau das die Befürchtung, die die Astronomen hier umtreibt: Dass eines der letzten acht noch dunklen Areale bundesweit durch Flutlichtbeleuchtungen an einem Dutzend Winter- und Sommerpisten entwertet wird.