Nein,
aber interne Vorhaben / Vorbereitungen und öffentliche Kommunikation sind unterschiedliche Sachen.
Ich würde dies an der WSB Stelle nicht öffentlich kommunizieren und bei dem Sprachgebrauch belassen, dass die Talabfahrt bei schlechter Schneelage für Rodler freigegeben wird (was im Umkehrschluß heißt, dass sie für Skifahrer geschlossen ist).
Wenn sie die Schließung offiziell verkünden würden, verlieren sie sehr wichtige Pistenkilometer auf der Liste. Und ich kenne kein Gebiet, das schon heute so sehr mit Ziehwegen für die Gesamtberechnung arbeitet. Und letztendlich ist es schon die Praxis der letzten zwei Jahre. Selbst bei guter Schneelage war häufig die Talfahrt, bzw. Nr.10 für Skifahrer gesperrt.
Und sie können immer noch sagen, dass es die Nr.9 gibt. Das diese unbeschneit ist und deshalb sehr selten offen...
Ob die Infos hier stimmen, kann ich nicht garantieren. Halte sie nur für wahrscheinlich. Man müsste einfach hoch fahren und gucken, ob die Lanzen am ursprünglichen Rodelhang noch da sind. Sind sie weg, haben sie diesen aufgegeben -> Info bestätigt.
Es stellt sich die rechtliche Frage, was passiert, wenn man sie mit abgelaufener Karte befährt... Aus meiner Perspektive nichts. Es ist öffentlicher Grund, die WSB hat meines Wissens nur ein Nutzungsrecht. Damit darf sie es kommerziell nutzen, aber anderen Leuten den Zutritt nicht untersagen. Die Sperrung hat eher haftungsrechtliche Gründe, denn die WSB muss ja die Sicherheit gewährleisten. Durch die offizielle Sperrung für Skifahrer sind sie bei einem Unfall raus. Und mehr wollen sie nicht.
Ich werde also weiterhin die letzte Abfahrt runter nehmen. Wenn Rodler da sind, bin ich eh immer sehr sehr vorsichtig. Und wenn Skifahrer rücksichtsvoll und kontrolliert dort runter fahren, werden sie auch niemanden stören. Nur eine böse Frage: wie viele der normalen Wurmbergfahrer können wirklich kontrolliert fahren?