Autor Thema: Neue Infos zum Parkplatz Torfhaus... (Torfhaus - Parkplatz gebührenpflichtig!)  (Gelesen 33414 mal)

ApelKlaus

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Re: Neue Infos zum Parkplatz Torfhaus... (Torfhaus - Parkplatz gebührenpflichtig!)
« Antwort #15 am: Dezember 12, 2013, 04:30:14 Nachmittag »
Mit der Parkplatzbewirtschaftung und den Schranken hat sich allerdigs eine Unsitte breitgemacht: Aus Geiz und/oder Bequemlichkeit parken manche Zeitgenossen auf den ohnehin wenigen Behindertenparkplätzen ( die zu allem Überfluss im Sommer auch noch für Motoradfahrer reserviert sind---sind die behindert?-- ). Ich habe als Behinderter keine Möglichkeit in der Nähe der Bavariaalm zu parken.

Es handelt es sich ja um öffentliche Parkplätze, muss die Polizei eigentlich die falsch geparkten Autos abschleppen ?

playjam

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Re: Neue Infos zum Parkplatz Torfhaus... (Torfhaus - Parkplatz gebührenpflichtig!)
« Antwort #16 am: Dezember 12, 2013, 05:38:54 Nachmittag »
Am besten kleine Zettel an das Auto heften: "Wenn Du mein Parkplatz wegnimmst, kannst Du bitte auch meine Behinderung wegnehmen."
« Letzte Änderung: Dezember 12, 2013, 05:41:00 Nachmittag von playjam »

Schneefuchs

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Re: Neue Infos zum Parkplatz Torfhaus... (Torfhaus - Parkplatz gebührenpflichtig!)
« Antwort #17 am: Dezember 12, 2013, 08:14:00 Nachmittag »
Hundertprozentig sicher bin ich nicht, aber im Sommer kostete ein Tag 5,-EUR. Der verlinkte Artikel ist nicht ganz neu.

manitou

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Re: Neue Infos zum Parkplatz Torfhaus...
« Antwort #18 am: Dezember 13, 2013, 08:25:08 Vormittag »
Es handelt es sich ja um öffentliche Parkplätze, muss die Polizei eigentlich die falsch geparkten Autos abschleppen ?

Das liegt in derem Ermessen. Du kannst die Falschparker auf einem Behindertenparkplatz m.W. jedoch Anzeigen, wenn Du ein BeweisFoto mit Uhrzeiteinstellung machst. Zumindest muss der Falschparker auf einem Behindertenparkplatz dann ein Ordnungsgeld zahlen, was m.W. höher ausfällt, da es "unerlaubtes Parken mit Behinderung" darstellt. Ich gehe mal davon aus, dass die Polizei eine Anzeige von einem Behinderten nicht als Querulantentum betrachtet und dieser nachgeht.

In letzter Zeit sehe ich öfters neue Behindertenparkplatzschilder mit der Aufschrift: "Wer hier parkt ist behindert oder rücksichtslos"

Man könnte allerdings philophieren ob die Rücksichtslosen auch behindert sind - nämlich geistig - und folglich für sich eine Parkberechtigung annehmen?!

Wenn ich Behindertenberechtigt wäre, würde ich zur Agressionsbewältigung wohl Anzeigen mit Fotos einreichen, auch wenns nervt...

« Letzte Änderung: Dezember 13, 2013, 08:27:47 Vormittag von manitou »

playjam

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Re: Neue Infos zum Parkplatz Torfhaus... (Torfhaus - Parkplatz gebührenpflichtig!)
« Antwort #19 am: Dezember 17, 2014, 08:36:49 Vormittag »
Die Goslarsche Zeitung berichtet heute, dass die Stadt Altenau für den Großparkplatz auf Torfhaus rund 25.000 Euro Umsatzsteuer nachzahlen muss. Daraus ergibt sich ein Umsatz von rund 130.000 Euro. Das ist weit weg von den in 2010 anvisierten Jahresgewinn in Höhe von 291.000 Euro. Mittlerweile wurde der Parkplatz mit Kassenautomaten und Schranken versehen, so dass man davon ausgehen kann, dass die Einnahmen die Ausgaben nicht decken.