Es handelt es sich ja um öffentliche Parkplätze, muss die Polizei eigentlich die falsch geparkten Autos abschleppen ?
Das liegt in derem Ermessen. Du kannst die Falschparker auf einem Behindertenparkplatz m.W. jedoch Anzeigen, wenn Du ein BeweisFoto mit Uhrzeiteinstellung machst. Zumindest muss der Falschparker auf einem Behindertenparkplatz dann ein Ordnungsgeld zahlen, was m.W. höher ausfällt, da es "unerlaubtes Parken mit Behinderung" darstellt. Ich gehe mal davon aus, dass die Polizei eine Anzeige von einem Behinderten nicht als Querulantentum betrachtet und dieser nachgeht.
In letzter Zeit sehe ich öfters neue Behindertenparkplatzschilder mit der Aufschrift: "Wer hier parkt ist behindert oder rücksichtslos"
Man könnte allerdings philophieren ob die Rücksichtslosen auch behindert sind - nämlich geistig - und folglich für sich eine Parkberechtigung annehmen?!
Wenn ich Behindertenberechtigt wäre, würde ich zur Agressionsbewältigung wohl Anzeigen mit Fotos einreichen, auch wenns nervt...