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Du hast mich gefragt wo es steht - Ich habe aus der Verordnung zitiert.
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@ Marsipualmi
Ich habe vesucht das in der Nds.Corona Verordnung zu finden. Ich habe nur § 10 Abs. 1 Nr. 7 gefunden:
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Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen (...)
Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen, wobei die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen zulässig bleibt,"
Es sieht irgendwie so aus, als ob die Anlagen nicht betrieben werden dürfen, aber Individualsport erlaubt ist. Also wäre Ski und Rodel mit der Faimile okay. Ich habe auch nicht gelesen, dass es im Harz ein Verbot gibt, diese Flächen zu betreten.
Habe ich da eine Vorschrift übersehen?
Ski und Rodel mit der Familie auf Flächen, die dazu freigegeben sind, halte ich für absolut OK.
"im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen zulässig bleibt" ist nicht das, was ich auf Bildern und Videos an den Hotspots gesehen habe. Ganz allein bin ich da auch nicht mit meiner Meinung. Im Zweifel müsste das ein Gericht entscheiden, aber wozu so weit kommen lassen?
Das es nicht im Sinne der niedersächsischen Landesverordnung ist, das Menschen aus den krassesten Corona Hotspots Deutschlands (erkennbar an den Nummernschildern) hunderte von Kilometern fahren, um ihre Viren im Harz zu verteilen, wird kaum jemand ernsthaft bestreiten können.
Kann man irgendwo Snowboard fahren? Ja bestimmt.
Sollte man als Auswärtiger einen Ort besuchen, wenn der Bürgermeister des Ortes darum bittet, dies nicht zu tun?