Autor Thema: Aussichten bei Kauf von Ferienwohnung  (Gelesen 513284 mal)

snowie

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Re: Aussichten bei Kauf von Ferienwohnung
« Antwort #795 am: Mai 08, 2021, 02:14:25 Vormittag »
Danke für die Info. Habe es mir gerade durchgelesen, aber den Absatz nicht gefunden, dass Vermieter den Gästen Tests zur Verfügung stellen MUSS? Kannst du mal kurz den Absatz sagen wo du das gelesen hast? Danke dir.

playjam

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Re: Aussichten bei Kauf von Ferienwohnung
« Antwort #796 am: Mai 08, 2021, 10:25:44 Vormittag »
Danke für die Info. Habe es mir gerade durchgelesen, aber den Absatz nicht gefunden, dass Vermieter den Gästen Tests zur Verfügung stellen MUSS? Kannst du mal kurz den Absatz sagen wo du das gelesen hast? Danke dir.

Seite 13:
Zitat
Im Fall einer Testung mittels eines PoC-Antigen-Tests zur patientennahen Durchführung nach Satz 1 Nr. 2 erste Alternative hat die Betreiberin oder der Betreiber der besuchten Einrichtung oder des besuchten Betriebs oder die Veranstalterin oder der Veranstalter der besuchten Veranstaltung der Besucherin oder dem Besucher den Test anzubieten und vor dem Betreten der Einrichtung, des Betriebs oder Veranstaltungsorts durch die Besucherin oder den Besucher den Test durch eine von der Betreiberin, dem Betreiber, der Veranstalterin oder dem Veranstalter beauftragten und dafür geschulten Person durchführen zu lassen.

snowie

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Re: Aussichten bei Kauf von Ferienwohnung
« Antwort #797 am: Mai 08, 2021, 05:49:58 Nachmittag »
Danke dir. Ich verstehe das so, dass dies für Pflegeheime (Patienten ist nicht die Wortwahl für Urlaubsgäste, Großveranstaltungen etc. zählt. Beim Friseur muss ich aktuell den eigenen Test vor dem Personal durchführen und das nur bei einer Inzidenz von ü100. Aber bei dem Wirrwarr steigt keiner mehr durch. Ich lasse den Buchungskalender bis Juni weiterhin dicht.

Schneefuchs

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Re: Aussichten bei Kauf von Ferienwohnung
« Antwort #798 am: Mai 08, 2021, 11:17:07 Nachmittag »
Verknotet ist der Text ja, aber eigentlich ist es ganz einfach:

- Der Gast bringt einen Test mit, max. 24h alt.
- Der Gast wird vom Anbieter durch eine beauftragte und geschulte Person getestet. Das eignet sich eher für sehr grosse Häuser.
- Der Gast testet sich unter Aufsicht selbst.

Anbieten muss der Gastgeber gar nichts. Es ist halt Kundenservice. Er kann auch sagen bring einen negativen Test mit oder bleib weg.

playjam

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Re: Aussichten bei Kauf von Ferienwohnung
« Antwort #799 am: Mai 09, 2021, 09:34:50 Vormittag »
Der endgültig verabschiedete Text ist etwas verständlicher geschrieben. Siehe Anhang...

Nach meinem Verständnis gilt zum Thema Testen, was Schneefuchs geschrieben hat.

Das Eisstadion wird gerade zum Testzentrum umgebaut. Wir werden auch Schnelltests vorhalten, damit wir im Falle des Falles problemlos helfen können.

Wir werden so früh wie möglich öffnen. Nicht nur um unser Konto zu füllen, sondern auch wegen der Betriebe vor Ort.

Falkenstein

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Re: Aussichten bei Kauf von Ferienwohnung
« Antwort #800 am: Mai 09, 2021, 03:00:55 Nachmittag »
Die BTG hat gerade eine Email an die Vermieter versendet mit folgenden Informationen:
Zitat
Bitte beachten Sie, dass wir vorerst nur Gäste aus Niedersachsen beherbergen dürfen und sie einen aktuellen, negativen Test (Selbsttests sind nicht gestattet) vorlegen müssen!

Für die Folgetage gibt es in unseren Orten Testmöglichkeiten:

Braunlage: Testzentrum des DRK im Wiesengrund - 10.05. und 11.05. jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet
Sankt Andreasberg: Corona-Teststation im Kurhaus - jeden Freitag 17.00 bis 19.00 Uhr und jeden Samstag von 11.00 bis 13.00 Uhr
Hohegeiß: An der Feuerwache - Dienstags von 16.00 bis 18.00 Uhr
Die Testkapazitäten werden gerade, speziell in Braunlage, weiter ausgebaut
Unsere Tourist-Informationen haben ab Montag, den 10. Mai für Sie geöffnet.
Ich lasse erstmal weiterhin zu, denn meiner Ansicht nach ist es mit dem GG nicht vereinbar nur an Gäste aus NDS. zu vermieten...
Ferienwohnungen in Sankt Andreasberg
www.haus-liftblick.de

snowie

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Re: Aussichten bei Kauf von Ferienwohnung
« Antwort #801 am: Mai 09, 2021, 04:47:16 Nachmittag »
Selbsttests sind jetzt doch erlaubt oder nicht? Diese müssen von einem Schnelltestzentrum durchgeführt werden oder unter Aufsicht des Vermieters was bei einem anderen Wohnsitz nicht darstellbar ist. So ein Durcheinander. Ich freue mich schon die Gäste alle 3 Tage zu bitten, mir Ihr Schnelltest Ergebnis mitzuteilen. So ein Quatsch!

playjam

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Re: Aussichten bei Kauf von Ferienwohnung
« Antwort #802 am: Mai 09, 2021, 07:10:08 Nachmittag »
Selbsttests sind jetzt doch erlaubt oder nicht? Diese müssen von einem Schnelltestzentrum durchgeführt werden oder unter Aufsicht des Vermieters was bei einem anderen Wohnsitz nicht darstellbar ist. So ein Durcheinander. Ich freue mich schon die Gäste alle 3 Tage zu bitten, mir Ihr Schnelltest Ergebnis mitzuteilen. So ein Quatsch!

Meiner Interpretation der Verordnung nach sind Selbsttests unter Aufsicht zulässig:

§8 Absatz 1 Nummer 7 schreibt einen Test vor der in §5a Absatz 1
definiert wird:
Zitat
(7) 1Eine Person, die eine Einrichtung oder Anlage nach Absatz 1 Nrn. 1
bis 5 oder eine fremde Ferienwohnung oder ein fremdes Ferienhaus im
Sinne des Absatzes 1 nutzen will, hat bei Beginn der Nutzung einen Test
nach § 5 a Abs. 1 durchzuführen, das negative Ergebnis eines Tests nach
§ 5 a Abs. 1 nachzuweisen [...]

§5a Absatz 1 umfasst auch Selbsttests unter Beaufsichtigung (siehe §5a
Absatz 1 Nummer 3):

Zitat
3. einen Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf
der Website
https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html gelistet
ist, [...]

Ich habe die Tourist Info gebeten, mir zu erläutern, warum diese per Rundschreiben Selbsttests für nicht gestattet erklärt hat.

Generell möchte ich unser Personal vor Ort nicht mir der Beaufsichtigung von Selbsttests unnötig belasten. Prinzipiell werde ich aber unser Personal vor Ort hierzu in die Lage versetzen, um z.B. bei staubedingt verspäteten Anreisen mit abgelaufenen Tests außerhalb der Testzentrums-Öffnungszeiten die Gäste nicht abweisen zu müssen.

Der Testnachweis kann mir bequem per MMS, WhatApps, Signal, Email oder Fax zugesandt werden.

Die Aufregung um die recht kurzfristige Bekanntgabe der gültigen Regeln zur Öffnung kann ich verstehen. Andererseits begrüße ich aus wirtschaftlichen Gründen eine frühestmögliche Öffnung. Ich hätte mich sehr geärgert, wenn die Öffnung erst ein paar Wochen nach Bekanntgabe einer Landesverordnung stattfinden würde, mit der Begründung, es gibt Betriebe, die nicht so schnell agieren können wie wir.

Schneefuchs

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Re: Aussichten bei Kauf von Ferienwohnung
« Antwort #803 am: Mai 09, 2021, 09:10:02 Nachmittag »
Auf braunlage.de liest sich das jetzt so:

"Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs, raten wir Ihnen, mit Ihrem Gastgeber die konkrete Check-In Vorgehensweise im Vorfeld zu besprechen. Gegebenenfalls stehen auch gastgeberseits Selbsttests zur Verfügung (die vom Vermieter beaufsichtigt und dokumentiert werden müssen."

In den ersten Verordnungsentwürfen waren auch nur Tests von Teststellen zugelassen. Auf Drängen von Handel und Gastronomie kamen die beaufsichtigten Selbsttests dazu. Kommuniziert wurde das für touristische Vermietung nicht, aber es wird auch da auf §5a verwiesen, und der sieht die Selbsttests jetzt vor.

playjam

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Re: Aussichten bei Kauf von Ferienwohnung
« Antwort #804 am: Mai 10, 2021, 01:04:07 Nachmittag »
[...]
Ich habe die Tourist Info gebeten, mir zu erläutern, warum diese per Rundschreiben Selbsttests für nicht gestattet erklärt hat.
[...]

Die Antwort von der Braunlage Tourismus Marketing GmbH bekräftigt meine Interpretation, dass ein Selbsttest unter Aufsicht des Betreibers (bzw. beauftragten Person etc., siehe Verordnung) als Bescheinigung gestattet ist:
Zitat
grundsätzlich haben Sie recht.
Selbsttests sind allerdings nur unter Aufsicht gestattet, das heißt wenn
Ihre Gäste bei der Anreise einen negativen Test mitbringen, sollte dies kein
Selbsttest sein.

snowie

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Re: Aussichten bei Kauf von Ferienwohnung
« Antwort #805 am: Mai 10, 2021, 02:34:31 Nachmittag »
Interessant, mir wurde um 11.30 Uhr heute gesagt, dass Selbsttests nicht zulässig sind und ein Beauftragter (sei es die Firma, die die Schlüsselübergabe macht oder die private Hausdame) keine Weiterbildung hat. Sollte der Beauftragte eine Schulung bekommen haben, wäre dieser Selbsttest erlaubt.

Die Aussage von Hannover war ähnlich. Erlaubt sind PCR Tests, Schnelltests aus einem Testzentrum und geschulte Personen mit Nachweis. Diese Testvarianten werden bei Anreise erlaubt.

Da weder ich noch mein Team vor Ort eine Schulung haben, ist die Info an meine Gäste heute mit der Info rausgegangen das sämtliche Tests aus einem Testzentrum für die Anreise nötig sind und diese dann sogar kostenlos sind.

playjam

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Re: Aussichten bei Kauf von Ferienwohnung
« Antwort #806 am: Mai 10, 2021, 04:50:05 Nachmittag »
Interessant, mir wurde um 11.30 Uhr heute gesagt, dass Selbsttests nicht zulässig sind und ein Beauftragter (sei es die Firma, die die Schlüsselübergabe macht oder die private Hausdame) keine Weiterbildung hat. Sollte der Beauftragte eine Schulung bekommen haben, wäre dieser Selbsttest erlaubt.

Die Aussage von Hannover war ähnlich. Erlaubt sind PCR Tests, Schnelltests aus einem Testzentrum und geschulte Personen mit Nachweis. Diese Testvarianten werden bei Anreise erlaubt.

Da weder ich noch mein Team vor Ort eine Schulung haben, ist die Info an meine Gäste heute mit der Info rausgegangen das sämtliche Tests aus einem Testzentrum für die Anreise nötig sind und diese dann sogar kostenlos sind.

Die Aussage aus Hannover ist unvollständig. Test nach § 5 a Abs. 1 Nr. 1 und 2 bedürfen einer Schulung.  Selbsttests sind gemäß § 5 a Abs. 1 Nr. 3 zulässig, wenn diese von Dir oder einem Deiner beauftragten beaufsichtigt werden. Die Durchführung eines Selbsttests geschieht durch den zu Testenden selbst.

Die Öffnungzeiten Testzentren in Braunlage:

Braunlage: Testzentrum des DRK im Wiesengrund - 10.05. und 11.05. jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet

Sankt Andreasberg: Corona-Teststation im Kurhaus - jeden Freitag 17.00 bis 19.00 Uhr und jeden Samstag von 11.00 bis 13.00 Uhr

Hohegeiß: An der Feuerwache - Dienstags von 16.00 bis 18.00 Uhr

Die Testkapazitäten werden gerade, speziell in Braunlage, weiter ausgebaut

Finde den Fehler...  ;)

Schneefuchs

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Re: Aussichten bei Kauf von Ferienwohnung
« Antwort #807 am: Mai 10, 2021, 05:05:02 Nachmittag »
Muss man halt 2x pro Woche zum Testen nach Hannover fahren, da ist das kein Problem. Dann kann man auch gleich die Blumen giessen und den Briefkasten leeren.  ;)

Usul

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Re: Aussichten bei Kauf von Ferienwohnung
« Antwort #808 am: Mai 10, 2021, 05:16:22 Nachmittag »
Heute Mittag kam der Stufenplan raus. In der Verordnung ist derzeit nur Stufe 3 implementiert Inzidenz 50-100.
Stufe 1 (10-35) und Stufe 2 (35-50) kommen erst mit der neuen Verordnung (spätestens 30.05.).
In Stufe 2 fällt die Beschränkung nur auf "Landeskinder", in Stufe 1 die Testpflicht. Goslar hat derzeit 35,2. Ich bin guten Mutes, dass wir also sofort in Stufe 1 springen mit der nächsten Verordnung.

snowie

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Re: Aussichten bei Kauf von Ferienwohnung
« Antwort #809 am: Mai 10, 2021, 06:42:31 Nachmittag »
@ Playjam: Was für ein durcheinander und man merkt erneut, dass mal eben eine Verordnung rauszubringen nicht reicht (siehe aktuelle Test Kapazitäten, aber es soll in Braunlage zeitnah täglich die Möglichkeiten geben, sich täglich kostenlos 2x / Woche testen zu lassen.)

Ich bin zuversichtlich bei dem Stufenplan und der aktuellen Inzidenz. Warten wir aber mal ab, wenn sich der Ort bzw Harz wieder mit Gästen füllt. Zumindest Stufe 2 wäre gut, da das Buchungsverhalten noch zögerlich ist. Das deckt sich auch mit Aussagen von einigen Küstenregionen. Wobei die Test Regionen wie z. B Scharbeutz und Timmendorfer Strand durch den Vorlauf ausgebucht sind. Ich denke ab Pfingsten wird es im Harz auch wieder voller. Ich drücke allen Vermietern, den Betrieben im Ort und allen anderen touristischen Betrieben im Land die Daumen, dass es bald wieder richtig los geht - ohne Tests und mit wärmeren Wetter 😉
« Letzte Änderung: Mai 10, 2021, 10:42:53 Nachmittag von snowie »