Wiederholt, man setzt sich über nichts hinweg, wenn man Regeln schärfer auslegt, als erlaubt. In der Corona Verordnung steht eindeutig, dass eine Inzidenz gesteuerte Auslegung Sache der Kommunen ist.
Im Fall des Weihnachtsmarktes wurde dieser auch nicht verboten. Die Absage war eine Entscheidung der GMG als Veranstalter, die gemeinsam mit den Beschickern getroffen wurde. Diese hätten nämlich auch die vollen Standgebühren tragen müssen, wenn der Weihnachtsmarkt dann doch aufgrund der Entwicklung vorzeitig gesetzlich geschlossen worden wäre.