Abschleppen am Abend halte ich für unwahrscheinlich. Zumindest nach einer Nacht. Ich denke damit würde sich die WSB sehr viel Ärger einholen. Nach ein paar Tagen kann das aber schon sein. Es kann sein, dass in den AGB eine teure Vertragsstrafe drin steht wie zum Beispiel bei der ContiPark (Pächter z.B. an Bahnhöfen). Da steht in den AGB, dass man die Parkgebühr nachzahlen muss und dazu eine Vertragsstrafe von ~ 30 € kommt. Und so kommt man dann vielleicht gar nicht raus oder wird angequatscht. Da es Privatgelände ist hat man dort aber wahrscheinlich wirklich kein Busgeld zu erwarten. Aber eben eine eventuelle Vertragsstrafe.
Was das Übernachten in Wohnmobilen angeht. Im Endeffekt ist das ja nicht direkt erlaubt sondern es werden verschiedene nicht verbotene Handlungen ausgenutzt und ausgedehnt.
"Campen" darf man nur auf explizit dafür ausgewiesenen Plätzen. Und das sind auch nicht die Parkplätze mit dem Wohnmobilschild. Das sind Parkplätze für Wohnmobile.
Man darf aber sein Fahrzeug zeitlich unbefristet parken. Sofern dort nicht etwas anderes gegen "Parken" spricht und irgendwo bei ein paar Wochen/Monaten endet auch Parken. Und wenn das Fahrzeug dort schon geparkt wird dann darf man auch den zufällig vorhandenen Schlafplatz nutzen.
Und natürlich darf man auf einer langen Autofahrt anhalten und ein Nickerchen machen um seine Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Und wenn man zufällig einen Schlafplatz hat darf man den nutzen.
Und keine Ahnung was es noch für nicht verbotene Dinge gibt. Auf jeden Fall wird daraus gerne gemacht: Man darf...
Das Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit gilt aber eben genau dafür, dass man eine lange Fahrt macht in der man eine entsprechende Pause machen muss. Dazu zählt aber zum Beispiel nicht mit dem WoMo an die Nordsee zu fahren und abends ganz zufällig keine Unterkunft zu finden. Oder sich mehrere Tage in einer Gegend aufzuhalten und dann abends so müde zu sein, dass man nicht mehr fahren kann. Und da sollte man eben auch nichts machen was dazu führt, dass man nicht mehr fahren kann. Dazu gibt es genug Gerichtsurteile wo bei raus kam "nein Du wolltest keine Fahrt machen sondern illegal übernachten".
Und auch beim Parken: Man darf auch da parken aber nicht "campen". Wo dort die Grenze zum Campen verläuft ist etwas fließend und letztendlich eine Einzelfallentscheidung. Häufig werden Stühle oder ausgefahrene Markise genannt. Ich vermute jetzt auch mal, dass im Fahrzeug sitzen und fröhlich Bier trinken ein Zeichen ist, dass man nicht nur parkt sondern dort übernachten will oder dort mehrere Nächte angetroffen wird. In den Touriorten haben die Ordnungsbehörden da schon kriterien für wann sie das nicht mehr als Parken einschätzen. Da haben sich die Gerichte auch schon oft mit beschäftigt so, dass die Ordnungsbehörden schon halbwegs wissen was sie tun wenn Sie einem einen Strafzettel verpassen. Gerade in Touriregionen in denen es Probleme mit "illegalen Übernachtungen" gibt.
Und jetzt kommt noch etwas dazu. Die ganzen Tatbestände im Zusammengang mit "illegalem Übernachten" sind Ordnungswidrigkeiten. Ein Freund bei der Polizei zitiert dabei gerne einen seiner Dozenten während dem Studium: "Owis sind das Schlimmste was Ihnen passieren kann. Da entscheidet nicht die Staatsanwaltschaft oder ein Richter sondern die Busgeldstelle und die ist komplett stumpf". Bedeutet: Wenn dort jemand entscheidet*, dass dort eine Owi vorliegt und das Bus oder Verwarnungsgeld auf den Weg bringt dann ist das erstmal so. Wenn man Glück hat** kommt ein Verwarnungsgeld und man kann sich äußern. Wenn die Äußerung abgelehnt wird kommt ein Busgeldbescheid. Da kommen dann gleich nochmal ~30 € Verwarnunsgegbühr dazu. Da kann man wiederspruch einlegen und sich natürlich nochmal äußern. Hier kann es aber sein, dass die Sache dann direkt beim Amtsgericht landet. Das steht soweit ich weis auf dem Busgeldbescheid was bei Wiederspruch passiert. Und dann muss man überlegen ob man ohne Anwalt vor den Richter tritt oder das Geld für den Anwalt in die Hand nimmt. Dazu kommt, dass bei Einsprüchen gegen Busgelder nicht gilt, dass die Strafe nicht verschlimmert werden darf. Alles in allem muss man sich dabei also gerade bei niedrigen Busgeldern überlegen ob sich dort lohnt gegen anzugehen.
*entscheiden meine ich jetzt nicht willkürlich sondern schon anhand verschiedener Merkmale.
**Kleine Busgelder werden ja häufig als Verwarngeld losgeschickt. Das muss aber nicht so sein. Wenn die Zeit zur Verfährung der mutmaßlichen Tat knapp wird weil die Sache erst spät bearbeitet oder spät eingegangen ist kann auch direkt ein 10 € Busgeld + 30 € Bearbeitungsgebühr kommen da mit dem Busgeldbescheid die Tat nicht mehr so einfach verjähren kann.