Unternehmen/Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind in den Satzungen stets vom Fremdenverkehrsabgabe befreit. Dein Gedanke mit dem Verursacher NP ist wenig realistisch - dann könnte man folglich auch sagen, dass der Landkreis als Eigentümer der Straßen Vva leisten müsste, weil das Vorhandensein von Straßen Verursacher des Verkehrs ist. Vva dient dazu, vom durch den Fremdenverkehr bedingten Profit des Gewerbes einen Anteil zu bekommen, um die Kosten des Fremdenverkehrs zu finanzieren. So gesehen bitten die urlaubsdestinationen sowohl die Gäste (Kurtaxe) als auch Gewerbetreibende anteilig zur Kasse - für mich ist das völlig ok.
In Oberstdorf brauchen Busnutzer mit Skiausrüstung kein Ticket - andere Nutzer wie Wanderer...etc. müssen ein Ticket kaufen. Der Bus ist jeden Morgen/Nachmittag richtig voll mit Skifahrern. Die Bergbahnen zahlen im Winter einen Zuschuss an die Buslinie Oberstdorf/Fellhorn.