Autor Thema: Ferienwohnungsvermieter: Vorsicht vor UiD Urlaub in Deutschland UG  (Gelesen 7644 mal)

playjam

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Ferienwohnungsvermieter: Vorsicht vor UiD Urlaub in Deutschland UG
« am: August 21, 2014, 11:36:32 Vormittag »
Als Ferienwohnungsvermieter trägt man sich ja in alle möglichen kostenlose Portale ein. Manche Portale tragen Ferienwohnungen auch auf Eigeninitiative ein. Jetzt habe ich wieder einen der dritten Sorte.

Seit kurzem kriege ich wiederholt Anrufe von "UiD Urlaub in Deutschland UG", deren Sachbearbeiterinnen behaupten, mein Eintrag bei denen Laufe bald aus  (ich kann allerdings keinen Eintrag auf deren websites top-urlaub-in-deutschland.de und urlaubsdomizile-deutschland.de finden). Fragen nach deren URLs bzw. Internetadressen wurden ausweichend beantwortet. Die Sachbearbeiterinnen können nur Faxen, nicht Emailen, insgesamt also alle Warnzeichen eines Abzockvereins vorhanden.

playjam

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Re: Ferienwohnungsvermieter: Vorsicht vor UiD Urlaub in Deutschland UG
« Antwort #1 am: August 26, 2014, 08:53:58 Vormittag »
Jetzt wo ich wieder im Büro bin, kann ich auch das Fax nachliefern: 69 Euro für 50 Einträge auf 10 unterschiedlichen URLs.

Aufgrund der Seitengestaltung dürften die angeführten Links höchstens für Suchmaschinenoptimierung interessant sein (fairerweise sollte erwähnt sein, dass die Links nicht als "nofollow" markiert sind). Ich persönlich halte gar nichts von solchen "low quality" Links. Die URL in der Signatur dieses Beitrags dürfte SEO-technisch wirksamer sein. Am sinnvollsten ist es immer noch, dort zu werben, wo die Kunden nach Ferienwohnungen suchen und das dürfte gar nicht oder nur im sehr geringen Maße auf die Webseiten von "UiD Urlaub in Deutschland UG" zutreffen.

Die Kaltakquise per Telefon oder E-Mail ist ohne das Einverständnis des Verbrauchers oder zumindest das mutmaßliche Einverständnis anderer Marktteilnehmer nicht erlaubt (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Die Einleitung der Dame beim Telefonat, man hätte bei ihnen ein Inserat, welches ausläuft, dient zum Konstruieren des mutmaßlichen Einverständnisses.
« Letzte Änderung: August 26, 2014, 11:17:12 Vormittag von playjam »

Max

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Re: Ferienwohnungsvermieter: Vorsicht vor UiD Urlaub in Deutschland UG
« Antwort #2 am: August 27, 2014, 06:57:11 Nachmittag »
Ich habe mir einige der Portale mal angesehen und kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ein Eintrag dort viel bringen würde.

Im Prinzip sind alle Seiten identisch aufgebaut, lediglich etwas anders "gestaltet" und scheinen sich aus dem selben Datensatz zu bedienen. Ansonsten ist das nicht viel mehr als ein einfaches Verzeichnis sortiert nach Städten / Orten, welches auf die individuellen Seiten von FeWos verlinken.

Sollte das Geschäftsmodell wirklich so funktionieren und es gibt tatsächlich Vermieter, die dafür jährlich zahlen, sollte ich mir vielleicht auch mal überlegen in dieser Branche einzusteigen! :)


dasmerkichmir.de

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Re: Ferienwohnungsvermieter: Vorsicht vor UiD Urlaub in Deutschland UG
« Antwort #3 am: August 28, 2014, 09:48:25 Vormittag »
Alles Zeitdiebe! Laut Sistrix sind diese Portale scheinbar unsichtbar und werden daher in Suchmaschinen nicht gefunden. Die Links von dort sind also wertlos!

Am besten gleich diesen Text hinfaxen:

Zitat
Sehr geehrte Damen & Herren,

ich teile Ihnen hiermit mit, dass ich keinerlei Werbung mehr von Ihnen, gleich über welchen Weg, erhalten möchte.

Weiterhin fordere ich Sie auf, entsprechend dem §35 BDSG alle bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zu meiner Person zu löschen, oder – falls eine Löschung bestimmter Daten nicht möglich ist – die entsprechenden Daten gemäß §35 III BDSG zu sperren. Dies bezieht sich sowohl auf Datenbestände in ihrem Kundensystem wie auch auf eventuell vorhandene Login-Daten in Ihrem Webshop.

Zudem widerspreche ich der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte.

Sofern Daten bei Ihnen nicht gelöscht werden, mache ich von meinem unentgeltlichen Auskunftsrecht nach §34 BDSG Gebrauch und erwarte Auskunft über die genaue Bezeichnung und Art der weiterhin gespeicherten Daten, sowie ob eine Übermittlung an Dritte stattfand (sofern es sich nicht um eine Übermittlung zu Abrechnungszwecken handelt).

Zur Löschung und Auskunft setze ich Frist auf den …………..


Mit freundlichen Grüßen