Ich fürchte, man könnte den Rodlern gar nicht den Zugang zum Sonnenhang oder Walpurgishang verwehren, solange es kein Sicherheitsargument gibt. Es ist und bleibt öffentlicher Grund, dessen Nutzung die WSB gepachtet hat. Bei zu argumentieren, tagsüber und auch abends wegen der Präparierung. Bis dahin...
Pachtgrundstück heißt für mich, der Pächter kann schon bestimmen, wer was wo und wie. Ist das dann nicht quasi Hausrecht?
Ich sehe das aus zwei Perspektiven:
1. Sicherheit: Rodler und Ski-/Snowboardfahrer auf einer Piste wäre sehr gefährlich, da Rodler eher an Füßen und Armen ungeschützt sind (aufgrund der niedrigen Sitzposition), was bei Kollisionen zu bösen Schnitten durch die Kanten führen kann.
2. präparierte Pisten: schließlich investiert der Betreiber Zeit und Geld, um die Pisten herzurichten (jeweils für Rodler und für Skifahrer/Snowboarder), da wäre es doch unschön, wenn die Skifahrer zergurkte Pisten vorfinden, verursacht durch die Rodler.