Die haben das Land ja auch häufig nur gepachtet.
Das ist hier gerade die Frage, mit einer Pacht erhälst Du letztendlich das Hausrecht, solnage Du zahlst, ist es "Dein" Grund. Und es sind keine öffentlichen Fläche.
Bei einer Sondernutzungserlaubnis darf die Fläche genutzt werden, sie bleibt aber mit dem Hausrecht beim Eigentümer. Wenn dies eine städtische, staatliche Institution ist, darf Sie von jedem betreten werden, wenn kein Naturschutz dagegen spricht oder Gefahr in Vollzug ist.
Ist es ein öffentlicher Wald/Forstflächen, gilt das Bundeswaldgesetz, so dass jeder diese Flächen betreten darf.
Aus meiner Perspektive hat die WSB keine rechtliche Handhabe (außer Bitten).
Jetzt könnte man die Frage stellen, ob Besucher die Fläche oder den Schnee betreten...