Das Planungsverfahren ist mit der jetzigen Minimallösung eingeleitet worden. Es ist noch offen, ob der Plan umgesetzt werden kann, weil das Vorhaben immer noch im FFH-Gebiet liegt. Anpassungen wird es wahrscheinlich nur als Zugeständnisse für Interessengruppen geben, die das Genehmigungsverfahren beeinflussen können (in der Regel die Umweltverbände und Besitzer angrenzender Grundstücke). Uns bleibt abzuwarten, ob das Vorhaben genehmigt wird und zu hoffen, dass der Investor tatsächlich wie angekündigt nur wenige Monate braucht, um die Minimallösung umzusetzen.