Zur Durchführbarkeit des Bauvorhabens im Schutzgebiet ein Auszug aus einem
alten Umweltgutachten (PDF-Seite 9)
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Veränderungen oder Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele führen, sind in FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten unzulässig. Maßgeblich für die Erhaltungsziele sind ausschließlich die für jedes Gebiet beschriebenen natürlichen Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse sowie von Europäischen Vogelarten. Sollten diese Lebensräume oder Arten innerhalb dieser Gebiete nicht erheblich beeinträchtigt werden, sind auch Projekte innerhalb dieser Gebiete zulässig.
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Mit einer entsprechend angepassten Planung und zugehörigen Gutachten sollte ein Bau nicht grundsätzlich unmöglich sein. Bislang sind (mir) nur Beanstandungen bezüglich der Moorwälder bekannt, die man wohl umgehen kann bzw eigentlich von Anfang an hätte umgehen müssen. Um genaue Aussagen zur Durchführbarkeit des Projekt treffen zu können, müsste man wissen ob geschützte Arten dort wirklich vorkommen und gestört/vertrieben werden.
Dass die Umwelt-/Naturschutzverbände ein Problem mit der Beschneiung haben, ist für schnelles Vorankommen nicht gerade hilfreich. Da das Projekt keine reine Liebhaberei ist, muss es wirtschaftlich tragbar sein. Ohne Beschneiung ist die wirtschaftliche Planbarkeit nicht gegeben, sodass ein Verzicht auf die Beschneiung keine Option ist.
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Der Vorschlag von Oliver Wendenkampf (ex-Geschäftsführer BUND Sachsen-Anhalt) im Rahmen des ROV, die Bergstation der Seilbahn auf den Gipfel des kleinen Winterberg zu platzieren, hätte aus diesem Forum stammen können. Die Skipisten hätten dann zudem ein paar Höhenmeter mehr.
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Hierzu eine kleine Korrektur: Die Bergstation der geplanten Seilbahn liegt auf dem "Winterbergsattel" in ~880m Höhe. Der kl. Winterberg ist nur ~837m hoch. Das klingt zwar komisch, allerdings liegt der "Winterbergsattel" zwischen gr. Winterberg und Wurmberg. Die Pisten hätten also etwas über 40 Höhenmeter weniger, da unten heraus kein Potenzial vorhanden ist.