Harzer Skigebiete auf der Startseite ergänzt (Danke Schneemann!).
Zitat von: manitou in 27 Okt 2025, 07:02Zwei Stelleplätze ab 4 Betten ist krass, da braucht ja jede Fewo mit 2 Schlafzimmern auch schon zwei Stellplätze. Das ist nicht unbedingt Tourismusfreundlich. Bei einer solchen Stellplatzverordnung würden in Willingen alle auf die Barrikaden gehen.
Zitat von: snowie in 27 Okt 2025, 08:46[..] Ein Bett ist konstruktionsbedingt für zwei Personen ausgelegt und bietet dementsprechend zwei Schlafplätze. [..]
Zitat von: Rodler in 27 Okt 2025, 07:13Die Maklerin hatte uns erklärt, dass es so gehandhabt wird, dass ein Stellplatz immer virtuell angenommen wird pro Wohnung und dass ein "echter" Stellplatz oder eine Garage dann als 2 Stellplätze gilt und so kann man mit einem Stellplatz wohl offiziell 4-6 Betten anbieten. Dies steht natürlich nirgendwo offiziell, aber sie dürfte es ja eigentlich wissen. Dann ist auch nirgendwo näher ausgeführt, ob wirklich Betten oder Schlafplätze gemeint sind. So wirklich rechtssicher scheint diese Verordnung nicht zu sein.
Zitat von: Rodler in 27 Okt 2025, 07:13Die Maklerin hatte uns erklärt, dass es so gehandhabt wird, dass ein Stellplatz immer virtuell angenommen wird pro Wohnung und dass ein "echter" Stellplatz oder eine Garage dann als 2 Stellplätze gilt und so kann man mit einem Stellplatz wohl offiziell 4-6 Betten anbieten. Dies steht natürlich nirgendwo offiziell, aber sie dürfte es ja eigentlich wissen. Dann ist auch nirgendwo näher ausgeführt, ob wirklich Betten oder Schlafplätze gemeint sind. So wirklich rechtssicher scheint diese Verordnung nicht zu sein.
Zitat von: Max in 25 Sep 2025, 09:08Ich fürchte, bei vielen hat sich inzwischen ein insgesamt eher negativer Eindruck verfestigt – und ganz unberechtigt ist er ja auch nicht. Dabei ist es gerade vor Weihnachten und zum Ende der Saison oft sehr schön, vorausgesetzt natürlich, dass zu diesen Zeiten tatsächlich Skibetrieb möglich ist und die Anlagen schon / noch in Betrieb sind.
Zitat von: playjam in 11 Okt 2025, 09:34Bitte beachte die neue Stellplatzsatzung Ferienhäuser und -wohnungen:ZitatAnzahl der notwendigen Einstellplätze
(1) Die Anzahl der notwendigen Einstellplätze für Kraftfahrzeuge ist in Abhängigkeit von der
Anzahl der Betten nach folgenden Vorgaben nachzuweisen:
1. In Ferienhäusern/ -wohnungen mit bis zu 3 Betten je Wohnung mindestens 1 Stellplatz.
2. In Ferienhäusern/ -wohnungen mit bis zu 6 Betten je Wohnung mindestens 2 Stellplätze.
3. Je weitere 3 Betten ist ein zusätzlicher Einstellplatz nachzuweisen.