Aber wenn die Anforderungen an die Sicherheit einer Piste derart hoch sind, würde das dann nicht im Umkehrschluss bedeuten, dass sich Skigebiete — wie beispielsweise auch der Wurmberg — in den letzten Jahren einem recht hohen rechtlichen Risiko ausgesetzt haben?
Sicherlich ist Wintersport auch immer bis zu einem gewissen Punkt risikobehaftet, aber in welchem Zustand die Pisten dort teilweise waren und dennoch als geöffnet markiert wurden, dürfte den im Video angesprochenen Anforderungen nicht genügt haben.
Gemach.... Also, ich war in den beiden letzten Saisons nicht am Wurmberg und habe daher kein eigenes Bild von den Pistenverhältnissen, aber es ist natürlich mitnichten so (wie man aus dem ansonsten sehr guten Bericht aus Obergurgl entnehmen könnte), dass ich als Betreiber eine der Verkehrssicherungspflicht genügende Piste nur unter Bearbeitung von technisch erzeugtem Schnee herrichten und aufrechterhalten kann. Sonst wären ja Gebiete wie die Zugspitze (Beschneiungs
verbot) längst geschlossen. Natürlich muss eine präparierte Piste so beschaffen sein, dass ich als Skiläufer vor atypischen Gefahren, mit denen ich auf einer Abfahrt je nach Schwierigkeitsgrad nicht rechnen muss, geschützt bin (zB kaum erkennbare Geländestufen oder Steilstücke auf blauer Abfahrt, künstliche Hindernisse...). Für typische, auch witterungsbedingte Abweichungen vom "Idealzustand" (zB kleinere ausgeaperte Stellen, kleinere Steine, Erd- oder Grasstellen, harte oder vereiste Abschnitte, schwer zu fahrender Schnee im Frühling etc.) haften die Betreiber jedoch nicht bzw. diese erfordern keine Schließung der Piste. Letztlich ist es natürlich immer eine Einzelfallentscheidung, die von vielen Faktoren abhängt (Charakter der Piste, Jahreszeit, Erkennbarkeit/Abwendbarkeit der Gefahr durch den Nutzer, Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts etc.) Natürlich kann ich mit einer Beschneiungsanlage wetterunabhängiger und idR schneller eine ausreichende Schneedecke erzeugen und die Piste aufgrund der Konsistenz des "Maschinenschnees" auch bei sehr hoher Beanspruchung und länger in einem brauchbaren Zustand erhalten. Deshalb ist die Beschneiung für die Skigebiete ja auch so wichtig, und betriebswirtschaftlich sinnvoll, wenn nicht sogar unabdingbar, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Wenn ein Betreiber, wie in der Vergangenheit die Wurmberg-Seilbahn, sich das aber nicht leisten kann oder will, ist sie aus juristischen Gründen auch nicht dazu verpflichtet, natürlich mit dem Risiko bedeutend geringerer Zahl von Betriebstagen, an denen die Pisten geöffnet sein können/dürfen: