Autor Thema: Technische Schneeerzeugung  (Gelesen 5080 mal)

Ypsilon

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Technische Schneeerzeugung
« am: November 29, 2013, 09:39:36 Vormittag »
Wie ich finde ein interessanter Beitrag zum Thema technische Schneeerzeugung :

http://www.wetter.com/wettertv/ch-empfehlungen/0_oy22thjd#/0_oy22thjd

skifreund

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Re: Technische Schneeerzeugung
« Antwort #1 am: November 29, 2013, 11:49:37 Vormittag »
Ja, da hast Du recht. Der Film ist Klasse!  ;)

Der Unterschied zwischen Klima und Wetter hat die Dame recht gut erklärt. Und die Erläuterung der Zweckmäßigkeit des technischen Schnees fand ich gut. Ich vermute, dass viele Außenstehende sich nicht so gut an den wirtschaftlichen Nutzen von Bergen gewöhnen können. Das was in anderen Gebiete wie Fachland und Meeren auch schon lange betrieben wird. Berge sollen unberührt sein/bleiben. Aber jeder touristische Ort muss ja einerseits Angebote machen aber anderseits auch seinen (rechtlichen) Verpflichtungen nachkommen. Im Winter ist das halt die technische Beschneiung.

Max

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Re: Technische Schneeerzeugung
« Antwort #2 am: November 29, 2013, 01:15:51 Nachmittag »
Ausnahmsweise wirklich mal ein sehr informativer und objektiver Bericht zu dem Thema. Die rechtliche Seite bzw. dass die Betreiber eines Skigebiets da derart in der Pflicht stehen kannte ich beispielsweise noch gar nicht.

Aber wenn die Anforderungen an die Sicherheit einer Piste derart hoch sind, würde das dann nicht im Umkehrschluss bedeuten, dass sich Skigebiete — wie beispielsweise auch der Wurmberg — in den letzten Jahren einem recht hohen rechtlichen Risiko ausgesetzt haben?

Sicherlich ist Wintersport auch immer bis zu einem gewissen Punkt risikobehaftet, aber in welchem Zustand die Pisten dort teilweise waren und dennoch als geöffnet markiert wurden, dürfte den im Video angesprochenen Anforderungen nicht genügt haben.

snowcat

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Re: Technische Schneeerzeugung
« Antwort #3 am: November 29, 2013, 03:13:35 Nachmittag »
Aber wenn die Anforderungen an die Sicherheit einer Piste derart hoch sind, würde das dann nicht im Umkehrschluss bedeuten, dass sich Skigebiete — wie beispielsweise auch der Wurmberg — in den letzten Jahren einem recht hohen rechtlichen Risiko ausgesetzt haben?

Sicherlich ist Wintersport auch immer bis zu einem gewissen Punkt risikobehaftet, aber in welchem Zustand die Pisten dort teilweise waren und dennoch als geöffnet markiert wurden, dürfte den im Video angesprochenen Anforderungen nicht genügt haben.

Gemach.... Also, ich war in den beiden letzten Saisons nicht am Wurmberg und habe daher kein eigenes Bild von den Pistenverhältnissen, aber es ist natürlich mitnichten so (wie man aus dem ansonsten sehr guten Bericht aus Obergurgl entnehmen könnte), dass ich als Betreiber eine der Verkehrssicherungspflicht genügende Piste nur unter Bearbeitung von technisch erzeugtem Schnee herrichten und aufrechterhalten kann. Sonst wären ja Gebiete wie die Zugspitze (Beschneiungsverbot) längst geschlossen. Natürlich muss eine präparierte Piste so beschaffen sein, dass ich als Skiläufer vor atypischen Gefahren, mit denen ich auf einer Abfahrt je nach Schwierigkeitsgrad nicht rechnen muss, geschützt bin (zB kaum erkennbare Geländestufen oder Steilstücke auf blauer Abfahrt, künstliche Hindernisse...). Für typische, auch witterungsbedingte Abweichungen vom "Idealzustand" (zB kleinere ausgeaperte Stellen, kleinere Steine, Erd- oder Grasstellen, harte oder vereiste Abschnitte, schwer zu fahrender Schnee im Frühling etc.) haften die Betreiber jedoch nicht bzw. diese erfordern keine Schließung der Piste. Letztlich ist es natürlich immer eine Einzelfallentscheidung, die von vielen Faktoren abhängt (Charakter der Piste, Jahreszeit, Erkennbarkeit/Abwendbarkeit der Gefahr durch den Nutzer, Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts etc.) Natürlich kann ich mit einer Beschneiungsanlage wetterunabhängiger und idR schneller eine ausreichende Schneedecke erzeugen und die Piste aufgrund der Konsistenz des "Maschinenschnees" auch bei sehr hoher Beanspruchung und länger in einem brauchbaren Zustand erhalten. Deshalb ist die Beschneiung für die Skigebiete ja auch so wichtig, und betriebswirtschaftlich sinnvoll, wenn nicht sogar unabdingbar, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Wenn ein Betreiber, wie in der Vergangenheit die Wurmberg-Seilbahn, sich das aber nicht leisten kann oder will, ist sie aus juristischen Gründen auch nicht dazu verpflichtet, natürlich mit dem Risiko bedeutend geringerer Zahl von Betriebstagen, an denen die Pisten geöffnet sein können/dürfen: