Die Messlatte für die Zweitwohnsitzsteuer ist im Harz Irrsinn.
Ich habe zurückliegend in 2011 schon mal ein Essay verfasst und an die Stadt Braunlage gesandt.
http://skifahren-im-harz.de/img/mani/zweitwohnsitzsteuer-braunlage.pdfIn Willingen beträgt die ZwSt. 10% der Jahresmiete - bei professioneller Vermietung wird sie nicht erhoben. In Oberstorf zahlt man bei professioneller Vermietung 30% der ZwSt. (20% des Jahresmietwertes) bei 8 Wochen Eigenbelegungsrecht.
Ob die Bemessung in BRL so rechtens ist, möchte ich fast bezweifeln, da praktisch kaum jemand die Chance hat, eine 50%ige Befreiung zu erlangen. Den Grund liefern die eigenen Daten der Stadt Braunlage:
https://alr-niedersachsen.de/sites/default/files/2020-01/Braunlage_TourismusMarketing.pdf2018 hatte
Braunlage Gesamt (inkl. St.A /Hohegeis) lt. offizieller Statistik (Betriebe >10 Betten) 1.315.939Ü bei 13.228 Betten, was einen Belegungsschnitt von 99,48 Nächten ergibt.
2018 hatte selbst
Braunlage Stadt lt. offizieller Statistik (Betriebe >10 Betten) 801.348Ü bei 6.523 Betten, was einen Belegungsschnitt von 122,85 Nächten ergibt.
Die Messlatte für eine 50% ZwSt.-Ermäßigung hängt mit 150 Belegnächten folglich so hoch, dass sie realistisch nicht zu erreichen ist, wenn der Durchschnitt aller professionellen Herbergen (Betriebe >10 Betten) sie nicht einmal erreichen.
Eine Fewo, die mehr als den Belegungsdurchschnitt erzielt, muss man m.E. als Wirtschaftsbetrieb mit Gewinnerzielung ansehen, d.h. als ein Objekt zur reinen Kapitalanlage, da hohe Auslastungen nur dann erzielt werden können, wenn das Objekt zu allen Hochsaisonzeiten vermietet werden kann.
Die niedergeschriebene Bemessungsgrundlage gemäß §3 Abs. 4 der ZwSt-Satzung BRL hinsichtlich des Nutzungsfaktors ist m.E. bei einer Fewo mit Gewinnerzielungsabsicht als Kapitalanlage (Nutzungsfaktor 0) dann gegeben, wenn eine Belegung von > der Durchschnittsbelegung erzielt wird. Man kann hier auch die damalige Praxis in CLZ und Gemeinde Oberharz heranziehen (siehe mein Essay). Wenn Profis nicht mehr Herausholen können (und die agieren ja nach Kapitalertragsabsicht), dann darf dan m.e. auch nicht von einer Fewo erwartet werden.
Ich nehme an, dass Ihr in BRL auch alle noch zusätzlich Fremdenverkehrsabgabe zahlen müsst - richtig?
Gemeinden argumentieren hinsichtlich der ZwSt. damit, dasss solche Wohnungen/Bewohner ja nichts zum kommunalen Steueraufkommen beitragen. Eine Fewo mit überdurchschnittlicher Belegung trägt auf jeden Fall erheblich zum Bruttosozialproduktes des Ferienortes und damit auch zum Steueraufkommen bei.
Playjam: Wie ist es bei Dir? berechnet Dir die Stadt ZwSt. nur auf eine Fewo oder auf alle? Es darf eigentlich nur eine sein, weil Du nicht mehrere Fewos gleichzeitig bewohnen kannst.
Wer eine Rechtschutzversicherung hat, könnte die Sache ja mal durchklagen...