[...] Interessant ist aber, das Grote in Berufung gehen will, weil man auch bei Schliessung des Hallenbades (oh bitte bitte nicht?!!!) und baulichen Veränderungen am Eisstadion ein Bürgerbegehren fürchten würde. [...]
Ja, da dürfte Herr Grote Recht haben. In dem Moment, wo die Schliessung des Hallenbades oder des Eisstadions ohne Ersatz beschlossen wird, starte ich ein Bürgerbegehren, falls andere nicht schneller waren. Das ist keine Drohung, sondern ein Versprechen.
Aber ich gehe davon aus, dass Herr Grote das nur als Beispiel erwähnt hat. Die Argumentation, dass ein privater Betrieb nicht durch Bürgerbegehren gesteuert werden könnte, kann ich nachvollziehen. Die gerichtliche Einschätzung, dass es die BTG (und später eventuell die GLC) in ihren Entscheidungen vom Braunlager Rat beeinflusst wird, kann ich aber ebenso nachvollziehen.