Dass das die Rehberg Schneise war wusste ich ehrlich gesagt gar nicht! Wie verhält es sich dort eigentlich was Freeriden betrifft? Ich gehe einfach mal davon aus, dass das aufgrund des NP nicht erlaubt ist, der Skiverein den Hang jedoch bei Bedarf nutzen kann, ist das richtig?
In dem Fall wäre es interessant, ob aktive Mitglieder des Vereins den Hang auch unabhängig von Veranstaltungen oder Rennen nutzen dürfen ohne Probleme mit dem NP zu bekommen? Was meint Ihr, könnte sich hier vielleicht eine Art Schlupfloch auftun?
Also, in Anlage 5 Ziff. 2 des Nds. Nationalparkgesetztes steht:
" Abweichend von den Verboten des § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und den Beschränkungen des
Betretensrechts nach § 6 Abs. 1 und 3 sind folgende Handlungen erlaubt:
die Nutzung und Unterhaltung der Rehbergabfahrt entsprechend der am 1. Januar
1994 vorhandenen Ausstattung,"
Ich für mich persönlich interpretiere das
nicht als Verbot, dort als privater Freerider abzufahren bzw. aufzusteigen, unabhängig von der Nutzung durch den Andreasberger Skiclub für Rennen.