Wirklich gute Frage.
Die Flächen sind von der Landsforst gepachtet, beziehungsweise dürfen über einen Sondernutzungsvertrag genutzt werden.
Was für Rechte & Pflichten dadurch auf die WSB über geht, steht in diesem uns nicht zugänglichen
(bzw. müsste man wohl zur Stadt / Amt gehen und evntuell Einsicht wünschen. Denke nicht, dass sie es verweigern würden, es geht ja wieder um Staats-/Landeseigentum).
Letztendlich ist es eine öffentliche Fläche. Wenn eine reine Sondernutzung vereinbart ist, darf ein Betreten von öffentlichen Flächen nicht verwehrt werden. Es sei denn, es ist Gefahr im Verzug, also bei aktivem Betrieb.
Bei uns Deutschen würde es wohl reichen, die Fläche einzuzäunen
. Ich denke, dass die WSB schon genau Möglichkeiten und Aufwand/Nutzen betrachtet hat.
Inzwischen läuft wieder alles, auch nciht schlecht für die Fußgänger. Ich hasse es, durch laufende Kanonen und Lanzen zu laufen